Ambulant Betreutes Wohnen - Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren

Umfangreiche Beratung vorab

Wer sich für das Leben in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft mit ambulanter Betreuung interessiert, bekommt von uns zunächst eine unverbindliche, umfangreiche Beratung.

Gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe ist das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung, die durch eine fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen werden muss. Die Autismus Wuppertal Pflege- und Lebensgemeinschaft gGmbH darf Menschen mit einer wesentlichen geistigen und/oder seelischen Behinderung, insbesondere einer Autismus- Spektrum- Störung, betreuen.

Um alleine wohnen zu können, sollten die Menschen in der Lage sein, stundenweise und insbesondere nachts alleine zu sein. Außerdem sollten sie über grundlegende Kommunikationsmöglichkeiten und die Fähigkeit zur Einschätzung von Gefahren verfügen. Eine weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft, Unterstützung anzunehmen.

Gemeinsam mit der interessierten Person erstellen wir einen individuellen Hilfeplan nach den Vorgaben des Landschaftsverbands Rheinland. Hierin werden Wünsche, Fähigkeiten, Ziele und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen festgehalten. Daraus ergibt sich der notwendige Betreuungsumfang, der beim Kostenträger beantragt wird.

Nach der Bewilligung durch den Kostenträger kann die Betreuung beginnen, im Einzelfall auch schon vorher. Zur Vorbereitung auf den Auszug in eine eigene Wohnung können Menschen auch im Elternhaus betreut werden.

Wir beraten Sie gerne und sind bei der Antragstellung behilflich!

Auch Interessenten mit höherem Hilfebedarf, die sich für die geplante Wohngemeinschaft interessieren, können bereits Kontakt mit uns aufnehmen und beraten werden.

Kosten

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für die Betreuung durch den zuständigen Kostenträger übernommen. Dies ist meistens der Landschaftsverband Rheinland oder das Jugendamt. Wenn Einkommen oder Vermögen der betreuten Person eine bestimmte Höhe überschreiten, müssen Sie möglicherweise einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Dies wird im Einzelfall ausgerechnet. Der Kostenbeitrag der Eltern beträgt z. Zt. höchstens 31,06 €. Auch Selbstzahlung ist möglich.

Die Kosten für die Wohnung und den Lebensunterhalt bezahlt jeder Nutzer aus seinem eigenen Einkommen; dies können z.B. ein Arbeitseinkommen und/oder die Grundsicherung sein.